DSG und DSGVO in Liechtenstein: Datenschutz beim Hosting
Ein praktischer Überblick für Unternehmen in Liechtenstein, die eine Website, einen Shop oder eine Anwendung bei einem Hosting-Anbieter betreiben. Stand: 30.09.2026. Dies ist keine Rechtsberatung.
Kurze Antwort
- 1In Liechtenstein gilt die DSGVO, weil das Land dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört. Daneben gilt das nationale Datenschutzgesetz (DSG, LR 235.1, LGBl. 2018 Nr. 272).
- 2Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein. Bei Verstössen oder Datenpannen ist sie Ihre Ansprechstelle.
- 3Wer einen Hosting-Anbieter einsetzt, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO). Das Unternehmen bleibt Verantwortlicher, der Anbieter wird Auftragsverarbeiter.
- 4Liegen die Server in der EU (bei uns Frankfurt), ist das aus Sicht der DSGVO ein Standort im EWR-Raum. Die Verantwortung für Ihre Rechtmässigkeit, Ihr Verzeichnis und Ihre Meldungen bleibt bei Ihnen.
Welche Regeln gelten
Das Datenschutzgesetz (DSG) trägt die Systematiknummer LR 235.1 und wurde als LGBl. 2018 Nr. 272 am 4. Oktober 2018 kundgemacht; die aktuelle konsolidierte Fassung ist auf gesetze.li abrufbar. Nach Berichten von Fachmedien ist das DSG seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Die DSGVO gilt nach diesen Berichten im EWR seit dem 20. Juli 2018, weil der Gemeinsame EWR-Ausschuss sie in das EWR-Abkommen übernommen hat. Beide Angaben stammen aus Sekundärquellen. Prüfen Sie die Daten bei Bedarf in den Originaltexten.
Die Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein informiert auf ihrer Website zur DSGVO, bietet ein Glossar und häufige Fragen und stellt ein Formular für die Meldung von Datenschutzverletzungen bereit. Welche Fristen und Pflichten im Einzelfall gelten, lesen Sie dort und im Gesetzestext nach.
Was der Hosting-Vertrag regeln muss
Sobald ein Hoster auf Ihrem Server personenbezogene Daten speichert, verarbeitet er sie in Ihrem Auftrag. Dafür verlangt Art. 28 DSGVO einen schriftlichen Vertrag. Er legt fest, welche Daten für welchen Zweck verarbeitet werden, wie der Anbieter sie schützt, wann er Unterauftragnehmer einsetzen darf und wie er Ihnen bei Anfragen betroffener Personen und bei Datenpannen hilft.
Der Standort der Server spielt eine Rolle für die Frage, ob Daten in ein Land ausserhalb des EWR übermittelt werden. Bei 4hosting stehen die Server in Frankfurt, also in der EU. Ein Rechenzentrum in Liechtenstein gibt es nicht. Wenn einzelne Zusatzdienste Übermittlungen in Drittländer erfordern, sichern wir sie mit Standardvertragsklauseln ab.
Drei typische Situationen
Treuhandbüro mit Kundenportal
Ein Treuhandbüro betreibt ein Portal, über das Mandanten Belege hochladen. Es ist Verantwortlicher, der Hoster Auftragsverarbeiter. Vor dem Go-live klärt das Büro den Vertrag, die Zugriffsrechte auf dem Server und die Löschfristen der Backups.
Online-Shop eines Liechtensteiner Händlers
Ein Händler verarbeitet Bestell- und Adressdaten von Kunden in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland. Er dokumentiert im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, dass Hosting und E-Mail-Versand extern laufen und welche Dienstleister beteiligt sind.
Agentur mit Kundenprojekten
Eine Agentur hostet Websites ihrer Kunden auf einem VPS. Für diese Projekte ist sie meist selbst Auftragsverarbeiter und braucht ihrerseits eine Unterauftragsverarbeitung mit dem Hoster, inklusive Information der Kunden über den Unterauftragnehmer.
Häufige Fehler
- Den Vertrag erst nach dem Start unterschreiben oder gar nicht: ohne Auftragsverarbeitungsvertrag fehlt die Grundlage für die Datenweitergabe an den Hoster.
- Annehmen, ein EU-Standort des Servers ersetze die eigenen Pflichten. Er ändert nichts an Ihrer Rolle als Verantwortlicher.
- Backups vergessen: Wer Daten löscht, muss klären, wann sie auch aus den Sicherungen verschwinden.
- Keinen Ablauf für Datenpannen festlegen. Wer im Ernstfall erst suchen muss, wen er informiert, verliert Zeit.
Wie 4hosting Sie unterstützt
4hosting stellt VPS, cPanel-Hosting und dedizierte Server in EU-Rechenzentren bereit, dazu einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Jeder Tarif enthält monatliche DevOps-, Cybersecurity- und Programmierstunden (bei cPanel ab dem Tarif Advanced), die Sie im Kundenpanel anfragen können, etwa für Härtung, Backup-Konzepte oder Zugriffsrechte. Die Ausrichtung ist ISO-27001-nahe; ein Zertifikat besitzt 4hosting nicht. Wir zertifizieren auch nicht Ihre Datenschutz-Konformität und geben keine Rechtsberatung.
FAQ
Gilt in Liechtenstein die DSGVO oder nur das DSG?
Beides. Die DSGVO gilt über den EWR, das DSG ergänzt sie national. Massgebend sind die Texte auf gesetze.li und die Hinweise der Datenschutzstelle.
Zertifiziert 4hosting meine Datenschutz-Konformität?
Nein. 4hosting liefert Infrastruktur, einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und Standardvertragsklauseln für Übermittlungen, wo sie nötig sind. Eine Zertifizierung oder Rechtsberatung ist das nicht. Die Konformität Ihres Unternehmens bleibt Ihre Verantwortung.
Wo stehen die Server?
In der EU, in Frankfurt. Es gibt kein Rechenzentrum in Liechtenstein.